Unter Einhalt der festgesetzten Fangbeschränkungen gefangene Fische oder Fische, die keiner Fangbeschränkung unterliegen, dürfen nicht in den See zurückgesetzt werden. Das Zurücksetzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Hältern von Fischen ist nur in Ausnahmefällen und in geringstmöglicher Dauer zulässig.
Alle lebensfähigen Fische, die Schonmaßen und Schonzeiten unterliegen und diesen nicht entsprechen, müssen sofort schonend in die Gewässer zurückgesetzt werden.
Achtung: Das Mitbringen von lebenden Köderfischen ist aufs strengste untersagt, bei Nichteinhaltung sofortiger Entzug der Angel- Erlaubnis! Das Angeln auf Hecht und Zander ist nur mit einer Handangel erlaubt.
Waller haben kein Schonmaß und keine Schonzeit und es gibt dafür keine Fangbeschränkung!
Anfüttern: Vor- und Anfüttern ist in allen Vereins- und Pachtgewässern nicht erlaubt. Während des Fischens ist das Beifüttern (z.B. mit Futterkorb) im beschränkten (maximal 0,5kg/Tag), verantwortungsvollen Umfang gestattet.
Feuer: Feuerschalen oder offenes Feuer (Kochstelle, Grill oder Lagerfeuer) ist verboten. In Landschaftsschutzgebieten ist eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde erforderlich.
Wetterschutz: Das Aufstellen von Zelten, Pavillons und Wohnwagen ist verboten. Ausnahme: Freizeitufer Zeltplatz (Genehmigung der Stadt Furth im Wald erforderlich). Ein Wetterschutz wie z.B. Brolly ist auf den ausgewiesenen Bereichen erlaubt, eine Beschädigung der Grasnarbe muss vermieden werden.
Die Seeufer dürfen nur zu Fuß betreten werden, der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Auf den Uferstraßen sind die Verkehrsbeschilderungen zu beachten. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Angler-Parkplätzen abgestellt werden. Legen Sie Ihren Parkplatz-Schein für Gastangler gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs. Für Flurschäden haftet der Verursacher. Zur Beachtung: Die Sperrzonen für Gastangler auf der Rückseite.
Neu: Ab 2024 dürfen Gastangler keine Boote zum Angeln verwenden!
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das FiG sind die Aufseher ermächtigt sofort die Angelerlaubnis vorläufig einzuziehen. Im gesamten Seebereich ist Rücksicht auf Natur- und Vogelschutz zu nehmen!
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Anglertag an unseren Gewässern und Petri Heil!!!
Gefangene Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen. Nach Beendigung des Fischens Tageskarte (mit Fangbericht) in Sammelkasten beim DLRG Haus einwerfen. Danke!